Als Geschäftsführer sind Sie oft nicht automatisch gesetzlich abgesichert – gerade bei längerer Krankheit kann das schnell existenzbedrohend werden. Eine steueroptimierte Lösung: Vereinbaren Sie im Dienstvertrag eine Lohnfortzahlung für sechs Monate. So sichern Sie Ihr Einkommen auch bei längerer Arbeitsunfähigkeit.
Problem
In vielen Dienstverträgen ist geregelt, dass der GGF z. B. 6 Wochen Lohnfortzahlung bei Krankheit erhält. Tatsächlich hat er jedoch keine gesetzliche Absicherung, da er sozialversicherungsrechtlich selbstständig ist – also keinen Anspruch auf Krankengeld ab der 7. Woche hat, wie Angestellte. Dadurch entsteht oft eine Versorgungslücke ab Tag 43 – oder sogar sofort, wenn keine Lohnfortzahlung vereinbart wurde.
Belegbare Zahl & Argument
6 von 10 Gesellschafter-Geschäftsführern sind nicht adäquat gegen Einkommensausfall bei Krankheit abgesichert, obwohl viele glauben, über den Dienstvertrag sei alles geregelt.
Quelle: Eigene Erhebung basierend auf Rückmeldungen aus über 500 Beratungsgesprächen im GGF-Kontext (interne Branchenerhebung)
Typische Folgen
Einkommensausfall bei längerer Krankheit trotz gegenteiliger Vertragsregelung
Weitläufiger Irrtum: "Lohnfortzahlung = Krankengeld" – trifft nicht zu!
Haftungsrisiko, wenn keine Aufklärung erfolgt ist
Die Firma kann für diese Zeitspanne eine Rückdeckungsversicherung abschließen, über die sie im Leistungsfall das Bruttoeinkommen des Geschäftsführers erhält. Der Vorteil: Die Leistung an den Geschäftsführer kann planbar und steuerlich sauber erfolgen – ohne dass die Firma durch die Kosten in Schieflage gerät.
Privat Krankenversicherte profitieren zusätzlich: Sie können die Karenzzeit für das Krankentagegeld auf den 183. Tag legen – und dadurch ihre monatlichen Beiträge deutlich reduzieren. Ab diesem Zeitpunkt sichert das private Krankentagegeld dann das Nettoeinkommen ab.
Lassen Sie jetzt Ihren Dienstvertrag analysieren – für eine starke Absicherung und mehr finanzielle Freiheit im Ernstfall!