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Dienstvertragsanalyse – Eine Grundlage für klare Verhältnisse

Als Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH befinden Sie sich in einer rechtlichen „Zwitterrolle“: steuerrechtlich gelten Sie als Angestellter, sozialversicherungsrechtlich jedoch als Selbstständiger. Diese Besonderheit hat weitreichende Folgen, vor allem beim Thema Krankentagegeld, wo oft klare und umfassende Vereinbarungen im Dienstvertrag eines GGF fehlen. Der Dienstvertrag bildet dabei die Grundlage Ihres Beschäftigungsverhältnisses mit der eigenen Firma. Hier müssen alle wichtigen Punkte wie Krankengeld, Berufs­unfähig­keit und Alters­vorsorge sauber geregelt sein. In enger Abstimmung mit Ihrem Steuerberater analysieren wir genau diese Schnittstellen und zeigen auf, wie sich ein GGF bestens absichert und die GmbH sogar noch davon profitiert.

 

Warum ist eine Dienstvertragsanalyse sinnvoll?

Unsere Dienstvertragsanalyse deckt Versorgungslücken auf, die sich aus der komplexen Verzahnung von Steuer-, Sozial- und Versicherungsrecht ergeben. 
 

Häufige Herausforderungen

1. Fehlerhafte oder fehlende Regelungen zur Lohnfortzahlung

  • Problem: Insbesondere das Thema Krankentagegeld wird häufig übersehen, da in vielen Dienstverträgen von GGF die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nicht oder unzureichend geregelt ist. Dies kann zu finanziellen Risiken für die GmbH und den GGF führen. – dabei kann der finanzielle Ausfall bei längerer Krankheit erheblich sein. Laut dem Verband der Privaten Kranken­ver­si­che­rung gehört das Krankentagegeld zu den wichtigsten Ergänzungen für Selbstständige und Geschäftsführer, um die wirtschaftliche Existenz zu sichern.

  • Studienbeleg: Laut Lexware ist es üblich, dass in Geschäftsführerverträgen eine Lohnfortzahlung von bis zu 6 Monaten vereinbart wird. Fehlt eine solche Regelung, kann dies zu Problemen mit dem Finanzamt führen, da gezahlte Löhne als verdeckte Gewinnausschüttung gewertet werden können.
    Quelle: Lexware

2. Unzureichende Absicherung durch Krankentagegeldversicherungen

  • Problem: Viele GGF schließen private Krankentagegeldversicherungen ab, die jedoch erst nach einer Karenzzeit von 6 Wochen leisten. Wenn im Dienstvertrag eine längere Lohnfortzahlung vereinbart ist, kann es zu Leistungsausschlüssen kommen.

  • Beispiel: Viele Geschäftsführer haben ein Krankentagegeld ab dem 8., 15. oder 22. Tag versichert, obwohl laut Dienstvertrag 6 Monate Lohnfortzahlung vereinbart wurde.
    Im Schadensfall bedeutet das: Es wird keine Leistung erbracht – trotz gezahlter Beiträge.

3. Unterfinanzierung der betrieblichen Altersversorgung

  • Problem:
    Viele Versorgungszusagen für GGF sind fehlerhaft oder unterfinanziert, was zu erheblichen steuerlichen und finanziellen Risiken führen kann.

  • Studienbeleg:
    Bei rund 95 % der untersuchten Pensionszusagen bestand eine finanzielle Unterdeckung – insbesondere bei beherrschenden GGF. Zusätzlich fehlte es bei 50 % der BU-Zusagen und 90 % der Hinterbliebenenversorgungen an Ausfinanzierung dia-vorsorge.de
    50 % der mittelständischen Unternehmen mit Direktzusagen – inklusive GGF – wiesen Deckungslücken von bis zu 50 % auf dia-vorsorge.de. Diese Lücken belasten Mittelständler nicht nur finanziell, sondern auch bei Unternehmensverkäufen.

Fazit für GGF:

  • 95 % Unterdeckung (DIA) – alarmierend hoch.

  • Bei der Hälfte der Fällen bis zu 50 % Deckungslücke (forsa 2024).

  • Mangelnde Prüfung durch GGF – häufig ohne Kontrolle über Rückstellungen.


Empfehlung:

  1. Prüfmechanismen etablieren – regelmäßige Kontrolle von Pensionszusagen durch Steuerberater oder Spezialisten.

  2. Finanzierungsstatus offenlegen – Transparenz für GGF schaffen, um Risiken zu erkennen.

  3. Lücken schließen – z. B. durch Rückdeckungsversicherung oder zusätzliche Rückstellungen.

Nutzen für Sie und Ihr Unternehmen

Klare Verträge. Sichere Versorgung. Starke GmbH.

Eine fundierte Dienstvertragsanalyse ist weit mehr als ein formaler Check – sie ist ein strategisches Instrument zur finanziellen Absicherung und Optimierung Ihrer Geschäftsführerrolle. Sie verhindert teure Lücken bei Krankentagegeld, Berufs­unfähig­keit und Alters­vorsorge – und schützt sowohl Sie als auch Ihr Unternehmen vor Leistungsrisiken, verdeckten Gewinnausschüttungen und steuerlichen Stolperfallen.

Unsere Erfahrung zeigt: In über 90 % der Fälle bestehen handfeste Mängel in der Absicherung von Gesellschafter-Geschäftsführern – sei es durch fehlerhafte Lohnfortzahlungsregelungen oder unterfinanzierte Versorgungszusagen. Mit unserer Analyse schaffen wir Transparenz, passen Versicherungsverträge an und entwickeln gemeinsam mit Ihrem Steuerberater eine steuerlich optimale und wirtschaftlich sinnvolle Lösung.

Ihr Nutzen: finanzielle Sicherheit im Krankheitsfall, Beitragseinsparungen von bis zu 40 %, rechtssichere Versorgungslösungen – und eine GmbH, die auch im Ernstfall handlungsfähig bleibt.

Gerne besprechen wir alle weiteren Details persönlich – jetzt anrufen und klare Verhältnisse schaffen!


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