In Deutschland existieren zwei Hauptsysteme der Krankenversicherung: die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die private Krankenversicherung (PKV). Beide Systeme haben unterschiedliche Finanzierungsmodelle, Leistungen und Herausforderungen, insbesondere im Hinblick auf die demografische Entwicklung, Kostenentwicklung und individuelle Versorgungsqualität.
Die GKV funktioniert nach dem Umlageverfahren. Die Beiträge der Erwerbstätigen fließen direkt in die Versorgung der Versicherten – Rücklagen für das Alter gibt es nicht. Das bedeutet: Die steigenden Kosten älterer Menschen müssen laufend durch jüngere Beitragszahler und Zuschüsse durch den Bund gedeckt werden. Dies ist angesichts des demografischen Wandels problematisch.
Die PKV arbeitet mit dem Kapitaldeckungsverfahren: Beiträge enthalten einen Sparanteil, der sogenannte Alterungsrückstellungen bildet. Diese Rücklagen gleichen die im Alter steigenden Gesundheitskosten aus. Ende 2024 betrugen diese Rückstellungen rund 342 Milliarden Euro.
Die Beiträge richten sich nach dem Bruttoeinkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Sie steigen automatisch mit jeder Lohnerhöhung, jeder Anhebung der Bemessungsgrenze oder Änderung des Zusatzbeitrags. Im Jahr 2025 liegt der Höchstbeitrag bei etwa 1.174 Euro (inkl. Pflege) für Personen mit Kindern. Auch Renteneinkünfte werden herangezogen, was die Belastung im Alter erhöht.
PKV-Beiträge sind einkommensunabhängig und werden anhand individueller Faktoren wie Eintrittsalter, Gesundheitsstatus und gewähltem Tarif kalkuliert. Renteneinkünfte spielen für die Beitragshöhe keine Rolle. Ein gesetzlich vorgeschriebener 10%-Zuschlag dient zusätzlich der Abfederung medizinischer Kostensteigerungen im Alter.
Die GKV bietet eine Grundversorgung, die durch gesetzliche Reformen immer wieder angepasst und in vielen Fällen reduziert wird – etwa bei Brillen oder Zahnersatz. Ärzte unterliegen Budgetierungen und dürfen nur ein begrenztes Volumen an Leistungen je Quartal abrechnen. Dies führt zu Terminengpässen und Rationierungen, insbesondere zum Quartalsende.
Privatversicherte haben freie Wahl bei Leistungen und Anbietern. Der Umfang ist abhängig vom gewählten Tarif und vertraglich garantiert. Ärzte rechnen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab und können so individuelle und hochwertige Behandlungen durchführen – auch über den Standard hinaus.
Gesetzlich Versicherte stoßen häufiger auf Wartezeiten oder erhalten nur eingeschränkten Zugang zu bestimmten Behandlungen, weil die Ärzte an ein Regelleistungsvolumen gebunden sind. Besonders am Quartalsende kann es zu einer Verweigerung von Terminen kommen.
Privatpatienten genießen deutlich mehr Freiheiten: Sie können frei zwischen Kassen- und Privatärzten sowie Kliniken wählen. Behandlungen erfolgen nach den „Regeln der ärztlichen Kunst“, d. h., was medizinisch sinnvoll ist, darf auch abgerechnet werden. Terminvergabe und Therapiefreiheit sind spürbar besser.
Auch Rentner zahlen weiter Beiträge – und zwar auf die gesetzliche Rente sowie weitere Einnahmen wie Betriebsrenten oder Kapitalleistungen. Seit 2004 werden auch einmalige Zahlungen (z. B. aus Direktversicherungen) zur Beitragsbemessung herangezogen.
In der PKV bleiben Renteneinkünfte unberücksichtigt. Durch Alterungsrückstellungen und mögliche Tarifwechsel (z. B. mit höherem Selbstbehalt) lässt sich der Beitrag im Alter planbar halten.
Kinder und Ehepartner ohne eigenes Einkommen können unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei mitversichert werden. Verdient jedoch ein privat versicherter Elternteil mehr als der gesetzlich versicherte, fällt die Mitversicherung der Kinder oft weg. Zudem summieren sich Zuzahlungen und Eigenleistungen mit der Zeit.
In der PKV benötigt jedes Familienmitglied eine eigene Police. Kinder können ab Geburt ohne Gesundheitsprüfung mitversichert werden – meist zu günstigen Konditionen, da keine Rückstellungen nötig sind. Die Behandlung erfolgt auf hohem Niveau, der Arbeitgeberzuschuss deckt bis zur Hälfte aller Beiträge.
Die SPV funktioniert wie die GKV: Umlageverfahren, keine Rücklagen. Die Beiträge steigen mit den Gesamtkosten, Rückstellungen für zukünftige Pflegebedarfe gibt es kaum. Eine stabile Beitragsentwicklung ist daher kaum gewährleistet.
Die PPV folgt dem Kapitaldeckungsverfahren: Beiträge beinhalten Rückstellungen. Dadurch ist die Beitragssituation deutlich stabiler. Die Leistungen sind gesetzlich identisch zur SPV, jedoch auf finanziell solidem Fundament aufgebaut.
Wer gesetzlich versichert bleiben will, kann seinen Schutz durch Zusatzversicherungen erweitern – etwa für Zahnersatz, Einzelzimmer im Krankenhaus oder alternative Heilmethoden. Diese Ergänzungen kosten jedoch extra und sichern oft nur Teile des gewünschten Leistungsumfangs.
Die PKV bietet von vornherein umfassenden Schutz, individuell konfigurierbar und vertraglich fixiert. Ein Wechsel in günstigere Tarife innerhalb der PKV ist auch im Alter möglich. Ein Rückwechsel in die GKV ist jedoch nur unter bestimmten Bedingungen vor dem 55. Lebensjahr machbar.
Die GKV bietet Solidarsystem und beitragsfreie Familienversicherung, ist aber stark gesetzlich reguliert, bietet eingeschränkte Leistungen und eine zunehmend hohe Belastung im Alter. Die PKV punktet mit individueller Absicherung, hochwertigen Leistungen, freier Arztwahl und langfristiger Beitragsstabilität – vor allem für junge, gesunde Menschen mit höherem Einkommen und Familien mit zwei Verdienern.
Wer auf maximale Flexibilität, Versorgungssicherheit und langfristige Planbarkeit Wert legt, findet in der PKV eine attraktive Alternative – mit Vorteilen, die weit über das gesetzliche Maß hinausgehen.
PKV |
GKV |
|
|
|
|
|
|
|
|
|