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Privatpatientenstatus auch als gesetzlich Versicherter

Was bedeutet das Kostenerstattungsprinzip?

Im Gegensatz zum üblichen Sachleistungsprinzip der GKV, bei dem Ärzte direkt mit der Krankenkasse abrechnen, zahlst du beim Kostenerstattungsprinzip die Behandlung zunächst selbst und reichst die Rechnung anschließend bei deiner Krankenkasse ein. Die GKV erstattet dir dann einen Teil der Kosten, entsprechend dem, was sie bei direkter Abrechnung übernommen hätte. Um die verbleibenden Kosten zu decken, ist eine private Zusatzversicherung sinnvoll.(Wikipedia, Versicherung Online)

Zusatzversicherungen für GKV-Versicherte

Es gibt verschiedene Zusatzversicherungen an, die Ihnen als GKV-Versichertem ganz oder teilweise den Privatpatientenstatus ermöglichen:(Finanztip)

  • Tarif der ausschließlich ambulante Behandlungen abdeckt. Wenn die GKV vorleistet, übernimmt die Versicherung 100 % der Restkosten. Ohne Vorleistung der GKV wird je nach Versicherer ein geringerer Prozentsatz erstattet erstattet. Zudem sind häufig auch Naturheilverfahren mit eingeschlossen.(Heilpraktikerversicherung)
  • Ein umfassenderer Tarif, der ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen abdeckt. Hier ist die Wahl des Kostenerstattungsprinzips Voraussetzung. Die Zusazuversicherung übernimmt 100 % der Restkosten nach Vorleistung der GKV.
  • Rundum-Zusatzversicherung: Kombiniert verschiedene Leistungsbereiche, sodass du in allen Bereichen wie ein Privatpatient behandelt wirst, während du in der GKV versichert bleibst.(Versicherung Online)

Vorteile für dich

  • Freie Arztwahl: Du kannst auch Ärzte ohne Kassenzulassung konsultieren.(Versicherung Online)
  • Schnellere Termine: Privatpatienten erhalten oft schneller Facharzttermine.
  • Erweiterte Leistungen: Zugang zu alternativen Heilmethoden und umfassenderen Behandlungsmöglichkeiten.(DKV)
  • Transparenz: Du erhältst detaillierte Rechnungen und behältst den Überblick über deine Gesundheitsausgaben.

Wichtige Hinweise

  • Umstellung auf Kostenerstattung: Du musst bei deiner GKV die Umstellung auf das Kostenerstattungsprinzip beantragen.(Versicherung Online)
  • Vorkasse: Du zahlst die Behandlungskosten zunächst selbst und erhältst später Erstattungen von GKV und DKV.
  • Tarifwahl: Achte darauf, dass der gewählte DKV-Tarif zu deinen Bedürfnissen passt und die gewünschten Leistungen abdeckt.

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