Als Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH befinden Sie sich in einer rechtlichen „Zwitterrolle“: steuerrechtlich gelten Sie als Angestellter, sozialversicherungsrechtlich jedoch als Selbstständiger. Diese Besonderheit hat weitreichende Folgen, vor allem beim Thema Krankentagegeld, wo oft klare und umfassende Vereinbarungen im Dienstvertrag eines GGF fehlen. Der Dienstvertrag bildet dabei die Grundlage Ihres Beschäftigungsverhältnisses mit der eigenen Firma. Hier müssen alle wichtigen Punkte wie Krankengeld, Berufsunfähigkeit und Altersvorsorge sauber geregelt sein. In enger Abstimmung mit Ihrem Steuerberater analysieren wir genau diese Schnittstellen und zeigen auf, wie sich ein GGF bestens absichert und die GmbH sogar noch davon profitiert.
Unsere Dienstvertragsanalyse deckt Versorgungslücken auf, die sich aus der komplexen Verzahnung von Steuer-, Sozial- und Versicherungsrecht ergeben. Insbesondere das Thema Krankentagegeld wird häufig übersehen – dabei kann der finanzielle Ausfall bei längerer Krankheit erheblich sein. Laut dem Verband der Privaten Krankenversicherung gehört das Krankentagegeld zu den wichtigsten Ergänzungen für Selbstständige und Geschäftsführer, um die wirtschaftliche Existenz zu sichern.
Gemeinsam mit Ihrem Steuerberater entwickeln wir eine steueroptimierte Strategie, bei der Sie im Krankheitsfall finanziell geschützt sind – und Ihre Firma dabei unterstützt: Beispielsweise durch eine betriebliche Finanzierungslösung über eine private Krankentagegeldversicherung (steueroptimierte Lohnfortzahlung), bei der Beiträge und Leistungen individuell angepasst werden können. Die Kosten hierfür können unter bestimmten Bedingungen betrieblich geltend gemacht werden.
Durch unsere steueroptimierte Lohnfortzahlung können wie beispielsweise regeln, dass Sie im Falle einer längeren
Krankheit optimal abgesichert sind und die Kosten dafür größtenteils von Ihrer Firma übernommen werden.
Gerne besprechen wir alle weiteren Details persönlich – jetzt anrufen und klare Verhältnisse schaffen!